Patenonkel / Patentante: Voraussetzungen & Aufgaben von Taufpaten
Du wirst Patenonkel oder Patentante oder möchtest Taufpate werden? Damit Du Deine Aufgaben als Taufpate auch erfüllen kannst, solltest Du natürlich auch wissen, was da eigentlich an Pflichten auf Dich zukommt. Die Hauptaufgabe von Patenonkel und Patentante ist, ihr Patenkind beim Erwachsenwerden zu begleiten, es zu unterstützen, ihm mit Rat und Tat zur Seite zu stehen und eventuell auch mal als Brücke zwischen Eltern und Kind zu fungieren. Doch um Patenonkel oder Patentante zu werden, muss man auch bestimmte Voraussetzungen erfüllen. In diesem Beitrag geben wir Antworten auf die häufigsten Fragen rund ums Thema Taufpaten.
Wie wird man Taufpate?
Die Entscheidung darüber, wer Patenonkel oder Patentante wird, liegt bei den Eltern des Patenkindes. Es können Freunde oder auch andere Familienmitglieder sein. Die Eltern können den Paten selbst wählen. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass Patenonkel oder Patentante ein Vertrauensverhältnis zum Kind aufbauen können.
Wählt man einen Freund aus, so sollte man auch darauf achten, dass das Verhältnis mit großer Wahrscheinlichkeit auch in den kommenden Jahrzehnten stabil bleibt. Oft werden deshalb Familienmitglieder zu Taufpaten bestimmt, weil es in diesem Fall häufig sicherer ist. Bei der Wahl des richtigen Taufpaten sollte auch darauf geachtet werden, ob der potentielle Patenonkel bzw. die Patentante zeitlich stark durch eigene Kinder eingeschränkt ist und bei kinderlosen Paaren, ob diese gut mit Kindern umgehen können.
Wer die Patenschaft für ein Kind übernehmen möchte, der kann ganz unkompliziert mündlich nachfragen. Die Anfrage kann auch mit einem Brief und einem kleinen Geschenk erfolgen. Überlege Dir zuvor, ob Du Dich der Verantwortung gewachsen fühlst und diese übernehmen möchtest. Dabei kann auch ein Gespräch mit den Eltern helfen, die ihre Ansprüche an Patenonkel oder Patentante konkretisieren können.
Die Patenschaft zu übernehmen ist zwar eine große Ehre, aber bevor Du später merkst, dass Du Dich dem eigentlich nicht gewachsen fühlst oder nicht so viel Zeit investieren möchtest ist es besser, von vornherein abzulehnen.
IGut zu wissen: Die Patenschaft ist kein gesetzlich festgelegter, sondern nur ein moralischer Bund, der dem Patenkind eine zusätzliche Stütze im Leben bieten soll. Die Eltern entscheiden darüber, wer Taufpate wird und können selbst nicht Taufpate werden.
Voraussetzungen, um Patenonkel / Patentante zu werden
Zunächst einmal muss man als Taufpate einer christlichen Kirche angehören. Die Eltern können selbst nicht Taufpatin/Taufpate sein. Normalerweise gibt es einen Taufpaten, manchmal sind es aber auch mehr. Es gibt sowohl in der evangelischen als auch katholischen Kirche zwei Grundvoraussetzungen, um Patenonkel oder Patentante werden zu können. Diese beziehen sich vor allem auf den Glauben und das Mindestalter.
Voraussetzungen für Taufpaten in der katholischen Kirche:
In der katholischen Kirche müssen folgende Aspekte erfüllt werden, um Patenonkel oder Patentante zu werden:
- Es sollte grundsätzlich eine Taufpatin/einen Taufpaten geben, höchstens aber zwei.
- Der Taufpate muss der katholischen Kirche angehören, katholisch getauft und gefirmt sein und das heilige Sakrament der Eucharistie (Erstkommunion) empfangen haben. Falls er oder sie verheiratet ist, sollte er / sie auch kirchlich verheiratet sein.
- Christen anderer Konfessionen (evangelisch, orthodox, anglikanisch) können gemeinsam mit einem katholischen Paten Taufzeuge sein.
- Wenn zwei Personen das Patenamt übernehmen, dann sollten es eine Patin und ein Pate sein.
- Wer aus der Kirche ausgetreten ist kann keine Patenschaft übernehmen.
- Man muss mindestens 16 Jahre alt sein
- ein Leben führen, das dem Glauben entspricht, und die christliche Erziehung des Patenkindes unterstützen.
- Als Taufzeugen (zusätzlich zur katholischen Taufpatin/zum katholischen Taufpaten) sind auch nichtkatholische, christliche Personen zugelassen.
- Mehr Infos findest Du in dieser PDF der Diözese Rottenburg-Stuttgart
Die meisten Eltern wählen zwei Paten für ihr Kind aus. Nach kirchlichem Recht sollte es mindestens einen Taufpaten geben, höchstens aber zwei. Einer der Paten muss katholisch sein. Ein evangelischer Christ kann als Taufzeuge zugelassen werden – vorausgesetzt, der andere Pate ist katholisch und mindestens 16 Jahre alt.
Voraussetzungen für Taufpaten in der evangelischen Kirche:
Da sich die evangelische Kirche (in Deutschland) aus unterschiedlichen Landeskirchen zusammensetzt, die jeweils eigene Kirchengesetze haben, können manche Regeln etwas voneinander abweichen. Du solltest Dich im Zweifel am besten bei der zuständigen Gemeinde informieren. Im Folgenden findest Du gängige Regeln, die in den meisten Gemeinden verbindlich gelten:
- Während in der katholischen Kirche maximal 2 Taufpaten erlaubt sind, gibt es in der evangelischen Kirche keine Begrenzung.
- Paten sollten der evangelischen Kirche angehören und zum Abendmahl zugelassen sein, d.h. getauft und konfirmiert sein.
- Die Paten sollten evangelisch sein, auf jeden Fall müssen sie einer christlichen Konfession (katholisch, etc.) angehören bzw. Mitglied einer der Kirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK)* sein.
- Oftmals muss allerdings mindestens einer der Paten Mitglied der evangelischen Kirche sein.
- Gehören die Eltern nicht der evangelischen Kirche an, muss mindestens einer der Paten Mitglied dieser sein.
- Eine Taufe ohne Taufpaten geht nur in Ausnahmefällen. Dann muss mindestens ein Elternteil oder Sorgeberechtiger Mitglied der evangelischen Kirche sein.
- Wählen die Eltern keinen Paten, z.B. da die gewünschten Personen die Voraussetzungen nicht erfüllen, kann auch der Kirchenvorstand der Gemeinde darum gebeten werden, einen Paten ernennen.
- Man muss mindestens 14 Jahre alt sein
- Eine aus der Kirche ausgetretene Person kann nicht offiziell Patenonkel / Patentante werden. Viele Pfarrerinnen und Pfarrer sind aber bereit, sie trotzdem in den Gottesdienst mit einzubeziehen.
* Mindestens einer der Taufpaten sollte evangelisch sein, man muss aber auf jeden Fall einer Kirche angehören, die die Magdeburger Erklärung über die wechselseitige Anerkennung der Taufe unterzeichnet haben. Dazu gehören folgende:
- Äthiopisch-Orthodoxe Kirche;
- Arbeitsgemeinschaft Anglikanisch-Episkopaler Gemeinden in Deutschland;
- Armenisch-Apostolische Orthodoxe Kirche in Deutschland;
- Evangelisch-altreformierte Kirche in Niedersachsen;
- Evangelische Brüder-Unität – Herrnhuter Brüdergemeine;
- Evangelische Kirche in Deutschland (EKD);
- Evangelisch-methodistische Kirche;
- Katholische Kirche (im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz);
- Katholisches Bistum der Alt-Katholiken in Deutschland;
- Orthodoxe Kirche in Deutschland;
- Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche.
Ob evangelisch, katholisch etc., als Taufpate muss man der Kirche angehören. Allerdings kann man als Patenonkel oder Patentante durchaus Zweifel an der Religion haben und muss kein frommer Christ sein. Eine Grundüberzeugung gegenüber der Kirche sollte aber vorhanden sein.
IGut zu wissen: Wer kein Mitglied in einer christlichen Kirche ist, nicht getauft ist oder aus der Kirche ausgetreten ist, kann nicht das Amt der Taufpatin übernehmen. Allerdings kann man Taufzeuge werden.
Patenschaft ohne Glauben & Religion?
Wie aus den Voraussetzungen für eine Patenschaft deutlich wurde, spielen Glaube und Religion noch immer eine große Rolle. Als Taufpate muss man zwingend einer christlichen Kirche angehören. Die Pfarrer bzw. Pfarrerinnen sind kirchenrechtlich gebunden und können in dieser Beziehung keine Ausnahme machen.
Allerdings wird heutzutage von vielen Eltern immer weniger Wert auf eine christliche Erziehung und die Kirche gelegt und es kommt oft vor, dass der ideale Patenonkel bzw. die Patentante keiner Kirche angehört. Falls Du nicht gläubig bist, aber trotzdem Pate werden möchtest, solltest Du im Vorhinein mit den Eltern über ihren Wunsch für einen christlichen Erziehungsauftrag sprechen.
Offiziell Patenonkel oder Patentante zu werden ist dann also nicht möglich, wenn man keiner christlichen Kirche angehört. Vielerorts kann man dann aber dennoch Taufzeuge bzw. Taufzeugin werden. Entsprechende Regelungen werden unterschiedlich und mancherorts sehr frei gehandhabt. Ein weiterer Taufpate wird aber dennoch gebraucht. Viele Pfarrer und Pfarrerinnen binden sogenannte Taufzeugen auch ohne Kirchenzugehörigkeit gerne in die Tauffeier mit ein.
Wer die Voraussetzungen nicht erfüllt und somit das Patenamt nicht übernehmen darf, bekommt von manchen Kirchengemeinden oft trotzdem eine Bescheinigung überreicht. Sie geht an diejenigen, die eine Verantwortung übernehmen, die der Patenschaft vergleichbar ist, aber nicht offiziell Patenonkel oder Patentante sein dürfen. Diese kann aus einer Faltkarte bestehen (ähnlich einer Patenurkunde). Einen Beispieltext und mehr Infos findest Du auf der Website „Der gewünschte Taufpate ist nicht in der Kirche?„
IGut zu wissen:
Taufzeuge kann auch werden, wer
– einer anderen Konfession (in der ev. Kirche sogar keiner Konfession) angehört und
– neben einem, von der jeweiligen Kirche akzeptierten, Taufpaten bestimmt wird.
Aufgaben von Patenonkel und Patentante
Ganz traditionell gesehen kommt dem Taufpaten die Aufgabe zu, die christliche Erziehung seines Patenkindes zu fördern und es bei den wichtigen Stationen des Glaubenslebens, wie der Erstkommunion und Firmung oder Konfirmation, zu begleiten. Als Taufpate sollte man ein Vorbild im Glauben für sein Patenkind sein und sich zu einem wichtigen Ansprechpartner für das Kind entwickeln.
Es gibt allerdings keine konkreten Regeln für Taufpaten. Vielmehr handelt es sich um einen moralischen Bund. Zwischen Patenonkel / Patentante und Kind sollte sich eine enge Beziehung entwickeln, weshalb Taufpaten möglichst in der Nähe wohnen sollten und auch deren Verhältnis zu den Eltern stabil sein sollte.
Die wichtigste Aufgabe ist es, das Kind beim Aufwachsen zu begleiten und zu unterstützen. Wer nicht gläubig ist, steht dem Kind dann eben mehr in den weltlichen Dingen zur Seite. Als Pate ist man Ansprechpartner für das Kind und zählt sogar als stellvertretende Erziehungsinstanz. Auch für die Eltern kann man in schlechten Zeiten als wichtige Stütze dienen oder beratend zur Seite stehen.
Im Ernstfall bekommt Patenonkel oder Patentante allerdings nicht das Sorgerecht für das Patenkind. Rechtlich gesehen hat die Patenschaft keine Funktion – es ist, wie schon gesagt, eine moralische Verpflichtung gegenüber seinem Patenkind gegenüber. Falls der Wunsch besteht, als Patentante oder Patenonkel im Ernstfall die Vormundschaft zu übernehmen, sollte eine entsprechende Sorgerechtsverfügung aufgesetzt werden.
IGut zu wissen: Weder die kirchliche Patenschaft noch die Patenschaft ohne Taufe haben einen rechtlichen Stellenwert, weshalb auch keine rechtlich bindende Wirkung besteht. Es gibt aber eine moralische Verpflichtung, dem Kind unterstützend zur Seite zu stehen.
Dauer der Patenschaft
Vonseiten der evangelischen Kirche sollte die Dauer der Patenschaft mindestens bis zur Konfirmation (üblicherweise im Alter von 14 Jahren) bestehen bleiben. Ab diesem Zeitpunkt wird dem Patenkind seine volle Religionsmündigkeit zugesprochen und die Paten sind somit laut den Regeln der Kirche von ihrem Amt erlöst. Trotzdem sollten Patenonkel oder Patentante weiterhin enge Bezugspersonen für ihr Patenkind bleiben.
Die katholische Kirchen erachtet das Amt des Taufpaten eher als eine lebenslange Verantwortung. Besonders dann wenn der Taufpate bzw. die Taufpatin auch Firmpate des Patenkindes wird.
Bräuche der Patenschaft
Es gibt verschiedene Bräuche, die Dich und das Kind auf dem Weg zum Erwachsenenwerden begleiten. So nehmen Patenonkel oder Patentante in vielen Gemeinden aktiv an der Gestaltung der Taufzeremonie teil. Während Taufsprüche normalerweise von den Eltern ausgewählt werden, können Glückwünsche zur Taufe oder Fürbitten auch von den Paten überbracht werden. Vor allem bei einer Einzeltaufe gibt es Gestaltungsspielraum. Aber auch nach der Taufe gibt es einige Dinge, die einfach dazugehören.
Während der Tauffeier:
- das Reichen des Taufwassers,
- das Halten des Täuflings während der Zeremonie
- die Gestaltung der Taufkerze und/oder das Halten dieser während der Zeremonie
- Besorgung / Gestaltung der Taufkette, Taufgeschenke und des Taufbriefs (letzteren erhältst Du vom Pfarrer der Gemeinde, nachdem Du Dich zur Patenschaft bereit erklärt hast)
- das Sprechen eines Taufversprechens oder einer Fürbitte
- Vortragen von Taufversprechen oder Fürbitten zur Taufe
Auf dem weiteren Lebensweg:
- dem Patenkind christliche Werte mit auf dem Weg zu geben z.B. durch Geschenke wie einer Kinderbibel, Gebetswürfel, Gebetskettchen, das regelmäßige Begleiten zum Gottesdienst, solange das Kind noch nicht alt genug ist, um alleine zu gehen, persönliche Gespräche, um den Glauben ansprechend zu vermitteln.
- Falls Du nicht gläubig bist kannst Du andere Dinge schenken und das Kind ohne religiöse Dinge beim Aufwachsen begleiten. Beliebt sind Geldgeschenke in Form von Rücklagen und Sparbüchern, sodass das Kind mit der Volljährigkeit eine kleine finanzielle Absicherung hat. Aber auch regelmäßiger Kontakt mit dem Kind und die Anwesenheit zu besonderen Anlässen wie dem Geburtstag oder der Einschulung sind wichtig, um die Vertrauensbasis aufrecht zu erhalten.
Eine gute Patenschaft für ein Kind auszufüllen, ist keine leichte Aufgabe. Daher ist es besonders wichtig, sich im Vorhinein über die Erwartungen der Eltern klar zu werden und die Patenschaft zu durchdenken. Du verpflichtest Dich (moralisch) immer wieder Zeit mit Deinem Patenkind zu verbringen, bekommst aber auch die wertvolle Möglichkeit, das Kind beim Aufwachsen zu begleiten.